Glas/Keramik/Emaille im Focus
Komplexe rechtliche Bestimmungen gelten für Gegenstände aus Glas, Keramik oder Emaille, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen wie zum Beispiel Gläser, Tassen oder Schüsseln.
In der RL 84/500/EWG werden Lebensmittelkontaktgegenstände aus Keramik EU-weit geregelt, so auch die Grenzwerte für Cadmium und Blei. Für Keramik und Glaskeramik sind in der DIN 51032 weitere Vorgaben und die übernommenen Grenzwerte aus der EU-Richtlinie festgehalten. Grenzwerte in dieser Produktgruppe sind zum Beispiel abhängig von deren Beschaffenheit, wie befüllbar oder flach. Bei Tassen und Gläsern sind Blei- und Cadmiumlässigkeiten auch für den Trinkrand geregelt. Darüber hinaus spielen bei der Beurteilung auch farbgebende Metallverbindungen eine Rolle.



































