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Unsere Leistungen

 

Amtliche Gegenproben nach §43 LFGB Für Ihre Produktsicherheit: Unsere Expertinnen und Experten besitzen eine Zulassung als private Sachverständige für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Um Ihnen schnellstmögliche Handlungssicherheit zu geben, untersuchen wir zeitnah Ihre amtliche Gegen- beziehungsweise Zweitprobe. Sprechen Sie uns an!  

Beratung und Gutachten