Unsere Leistungen
Die deutsche Fertigverpackungsverordnung, kurz FertigpackungsV, setzt die europäische Fertigpackungsrichtlinie 76/211/EWG um. Sie regelt, in welchem Maße die Füllmenge eines Produktes zum auf der Verpackung angegebenen Aufdruck abweichen darf.
Die deutsche Fertigverpackungsverordnung gibt unter anderem die maximale Minusabweichung der tatsächlichen Füllmenge zur auf dem Produkt angegebenen Füllmenge vor. Sie regelt außerdem, ob die Füllmenge als Masse oder Volumen angegeben werden muss sowie die erforderliche Schriftgröße auf der Verpackung. Dabei ist zu beachten, dass sie nur für Produkte mit einer Füllmenge zwischen fünf Gramm oder Milliliter und zehn Kilogramm oder Liter gilt.
- Bestimmung der Füllmenge des kosmetischen Mittels
- Prüfung der Schriftgröße zur Füllmengenangabe auf dem Produkt
- Prüfung der korrekten Einheit (Milliliter oder Gramm)