Unsere Leistung
Von Seiten des Handels werden die Ansprüche an Qualität und Sicherheit von kosmetischen Mitteln sehr ernst genommen. Die Unbedenklichkeit der Produkte ist hier das A und O. Hierfür müssen sogenannte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen vor dem erstmaligen Inverkehrbringen vorgelegt werden, die, von unabhängiger Stelle erstellt, die Sicherheit und Unbedenklichkeit des jeweiligen Produktes bescheinigen.
Erstmaliges Inverkehrbringen von kosmetischen Produkten
Sie möchten ein neues kosmetisches Produkt zum ersten Mal auf den Markt bringen und sind unsicher, was genau Sie hierfür tun müssen? Egal, ob es um Mitteilungs- und Berichtspflichten, die Bereithaltung von Unterlagen oder die Durchführung bestimmter analytischer Tests geht, unsere Experten helfen Ihnen gern weiter.