Sicher. Gesetzeskonform. Geprüft.
Bedarfsgegenstände müssen über spezielle Eigenschaften verfügen, damit sie die Anforderungen an den Schutz der Verbraucher erfüllen. Mit Analytik, Beratung und Gutachten unserer Sachverständigen sorgen wir dafür, dass Hersteller ihre Produkte gesetzeskonform auf den Markt bringen können.Nicht jedes Produkt, das im Haushalt verwendet wird, ist ein Bedarfsgegenstand. Sie sind im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht definiert. Nach §2 Absatz 6 LFGB umfassen diese neben den Lebensmittelkontaktgegenständen vor allem Produkte, die mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, Kosmetikverpackungen, Spielwaren oder auch Pflegemittel.
Unsere Experten unterstützen Sie als Produzenten mit präziser Analytik, kompetenter Beratung und Sachverständigenleistungen, damit Bedarfsgegenstände aus Ihrer Herstellung sicher sind und die Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährden. Mit den gesetzlichen Anforderungen sind wir bestens vertraut.






































