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Trinkwasseranalyse im Labor – Wassercheck für Behörden und Unternehmen

Hygienische Trinkwasserversorgung

Mit präzisen Untersuchungen und Qualitätskontrollen sorgt ALS dafür, dass genusstaugliches und hygienisch einwandfreies Wasser verfügbar ist.

Es liegt im natürlichen Interesse von Kommunen, Stadtwerken, Wasserversorgern und der Industrie, Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins vor Bakterien und anderen verunreinigenden Stoffen zu schützen. Unsere Experten unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit ihrem über viele Jahre aufgebauten Know-how. Als Ergebnis unserer Trinkwasseruntersuchung in akkreditierten* Laboren erhalten unsere Kunden aussagekräftige und belastbare Analytik und Prüfberichte. Nach der Registrierung für das ALS Kundenportal können Sie die Ergebnisse der Wassertests jederzeit und überall online einsehen und herunterladen.

Glas Wasser mit einer Lupe | Trinkwasser

Unser Leistungsspektrum im Bereich Trinkwasseranalyse

Genusstaugliches Trinkwasser hat mehrere Kriterien zu erfüllen: Es muss farblos, geruchslos und frei von Krankheitserregern sein. Zusätzlich muss es bestimmte Leitwerte einhalten und darf nicht die Gesundheit schädigen. Mit unserem Leistungsspektrum für Kommunen, Wasserversorger und Unternehmen erfüllen wir diese Voraussetzungen für Versorgungssicherheit und Ihren Unternehmenserfolg.

 

Probenahme

ALS nimmt eine Wasserprobe aus einem Wasserhahn. Um im Rahmen einer Trinkwasseranalyse die Voraussetzung für aussagekräftige und belastbare Ergebnisse zu gewährleisten, werden die Wasserproben durch unser qualifiziertes und erfahrenes Fachpersonal entnommen. Die Probenahme erfolgt an drei wichtigen Stellen: im Vorlauf und Rücklauf des Wassers sowie am entferntesten Punkt der Erwärmung, häufig einem Wasserhahn oder Duschkopf in der obersten Etage.

 

Leistungen

  • Einsatz von verfahrensangepassten Probenahmen (Stich- und Zapfproben, Stagnationsproben, Beprobung in Warmwassersystemen)
  • Beprobung von Eigenwasserversorgungsanlagen
  • Beprobung von Badewasser

 

Trinkwasseranalyse und Beratung

Unsere Fachleute kümmern sich im Rahmen einer Wasseranalyse um die vollständige Projektabwicklung – angefangen bei der Auswahl der passenden Messstellen, über die Analyse der Wasserproben im Labor bis hin zur Übermittlung der Untersuchungsdaten an die zuständigen Behörden.

Leistungen

  • Umfangreiches Spektrum der mikrobiologischen und chemischen Parameter der TrinkwV.
  • Legionellenmanagement
  • Schwermetalle, Bakterien und Mikroschadstoffe im Wasser 
  • Spektrum von mehr als 350 verschiedenen Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten
  • Notrufbereitschaft
  • Bewertung der Untersuchungsergebnisse
  • Behördenmanagement

Zusätzlich zur Probenahme und Analyse bieten wir für Wasserwirtschaft, Industrie und die Öffentliche Hand eine ganzheitliche Beratung und umfassende Konzepte zur langfristigen Sicherung der Wasserqualität. Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen in den Bereichen Wasserüberwachung, hydrogeologische Gutachten, Standortanalysen und Beratung zu Wassersanierung einschließlich der Kontrolle und Prävention von Legionellen..

* Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Ausstattung und Akkreditierung* unserer Trinkwasser-Labore

Neben unseren spezialisierten und interdisziplinären Teams können sich unsere Kunden auf die moderne Ausstattung unserer akkreditierten* Labore verlassen: Mit ihnen sind wir in der Lage, das vollständige Spektrum der mikrobiologischen und chemischen Parameter der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) anzubieten.

Diese hohen Qualitätsstandards sind die Voraussetzung dafür, dass ALS für Probenahme und Analytik von Trinkwasser akkreditiert* ist (DIN EN ISO/IEC 17025:2018). Unsere Laborstandorte sind zudem als Trinkwasseruntersuchungsstellen gemäß TrinkwV zugelassen.

 

Die neue Trinkwasserverordnung 2023

Die neue Trinkwasserverordnung von 2023 ist in Kraft getreten und stellt eine grundlegende Neustrukturierung dar, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der europäischen Trinkwasserrichtlinie erfolgt ist. Die Verordnung zielt darauf ab, die Qualität des Trinkwassers weiter zu verbessern. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Verpflichtende Risikobewertung und -management: Die gesamte Versorgungskette für Trinkwasser, vom Einzugsgebiet über die Wasserwerke bis zum Verbraucher, unterliegt einer verpflichtenden Risikobewertung und einem Risikomanagement.
  • Prüfung durch das Gesundheitsamt: Das Gesundheitsamt überwacht und bewertet die Einhaltung der Standards beim Risikomanagement und bei Untersuchungsplänen im Versorgungsgebiet.
  • Aktualisierte Untersuchungspflichten: Neue Anforderungen für Untersuchungspflichten und Untersuchungspläne werden eingeführt.
  • Erweiterung der Qualitätsparameter: Neue Qualitätsparameter wie somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS und Bisphenol A werden aufgenommen, um die Trinkwasserqualität besser zu überwachen.
  • Verschärfte Regelungen für bestimmte Parameter: Insbesondere werden die Anforderungen an Parameter bei Schwermetallen wie Blei, Chrom und Arsen verschärft, um die Trinkwassersicherheit zu erhöhen. Grenzwerte anderer Metalle wie Kuper oder Eisen bleiben dagegen unverändert.

Verpflichtender Austausch oder Stilllegung von Bleirohrleitungen: Bis zum 12. Januar 2026 müssen alle Wasserversorgungsanlagen, einschließlich Trinkwasserinstallationen und Bleirohrleitungen, ausgetauscht oder stillgelegt werden, um die Exposition gegenüber Blei zu minimieren.

 

Grenzwerte der Trinkwasserverordnung 2023

Zur Sicherung der Trinkwasserqualität führt die neue Trinkwasserverordnung einen gestaffelten Grenzwert für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) ein. Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 µg/L für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle PFAS-Verbindungen (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA) wird ab 2028 ein zusätzlicher Grenzwert im Wasser von 0,02 µg/L eingeführt.
Bis zum 12. Januar 2026 müssen alte Leitungen aus Blei (vor und hinter der Wasserzähleinrichtung) ausgetauscht oder stillgelegt werden, da Blei selbst in geringen Mengen als gesundheitsgefährdend gilt und der bisherige Grenzwert von 10 µg/L oft nicht eingehalten werden kann. Die Trinkwasserverordnung senkt zudem zeitlich gestaffelt die bestehenden Grenzwerte für die Schwermetalle Chrom und Arsen. 

Für viele andere Stoffe bleiben die Grenzwerte im Trinkwasser unverändert. Dies betrifft unter anderem die Werte für Kupfer, Nitrat, Nickel, Eisen oder Mangan.

 

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