Unsere Leistung
ALS bietet individuelle Leistungspakete, die sich am Bedarf Ihres Unternehmens orientieren.
- Immobilienwirtschaft
- Wasserwirtschaft
Was sind öffentlich zugängliche Bade- und Duschanlagen?
Das Lebensmittel- und. Gebrauchsgegenständeverordnung verpflichtet Betreiber öffentlich zugänglicher Bade- und Duschanlagen zu regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen. Doch was sind öffentlich zugängliche Bade- und Duschanlagen?
Laut TBDV werden sie wie folgt definiert: Öffentlich zugängliche Einrichtung oder öffentlich zugängliches Bad: Einrichtung oder Bad, die allen oder einer Gruppe autorisierter Personen zugänglich ist und nicht für die Nutzung im familiären Rahmen bestimmt ist.
Zu einer regelmäßigen Überwachung sind beispielsweise folgende Institutionen verpflichtet:
- Hotels und andere Beherbergungsbetriebe (z. B. Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen etc.)
- Krankenhäuser und Pflegeheime
- Sportstättenbetreiber (Vereine/Vereine, Kommunen, gewerbliche Betreiber etc.)
- Betreiber von Sport- und Freizeitbädern sowie Heil- und Thermalbädern
Legionellenbefall – nicht nur im Dusch- und Badewasser
Legionellen in Verdunstungskühlanlagen können für Menschen zur Gefahr werden. Mehrere Fälle in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass durch Legionellen belastetes Kreislaufwasser in Kühltürmen und Verdunstungskühlanlagen die Ursache für Infektionen sein kann. Die Erkrankungen hatten zum Teil einen tödlichen Ausgang.