Im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) vom 20. Juni 2014 wird Wasser in öffentlichen Bädern und Duschanlagen erstmals als Gebrauchsgegenstand definiert. In der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) ist zudem die Pflicht zur Selbstkontrolle beschrieben. Die Definition, was öffentlich zugängliche Bäder und Duschanlagen sind und welche Anforderungen dieses Wasser erfüllen muss findet man in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV)
Chemische Analysen von Badewasser
Zur Überprüfung der Höchst- und Mindestanforderungen sowie der Höchstkonzentrationen von Schadstoffen und Desinfektionsnebenprodukten in Badewasser
Legionellenuntersuchung für Unternehmen – Analyse und Prävention
Ihr kompetenter Partner für Legionellenuntersuchungen gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV).
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