Komplexe rechtliche Bestimmungen gelten für Gegenstände aus Glas, Keramik oder Emaille, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen wie zum Beispiel Gläser, Tassen oder Schüsseln.
In der RL 84/500/EWG werden Lebensmittelkontaktgegenstände aus Keramik EU-weit geregelt, so auch die Grenzwerte für Cadmium und Blei. Für Glas sind in der DIN 51032 weitere Vorgaben und die übernommenen Grenzwerte aus der EU-Richtlinie festgehalten. Grenzwerte in dieser Produktgruppe sind zum Beispiel abhängig von deren Beschaffenheit, wie befüllbar oder flach. Bei Tassen und Gläsern sind Blei- und Cadmiumlässigkeiten auch für den Trinkrand geregelt. Darüber hinaus spielen bei der Beurteilung auch farbgebende Metallverbindungen eine Rolle.
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