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Beratung und Gutachten für Lebensmittel

Unsere Sachverständigerleistungen für Ihre Lebensmittel

Bei Herstellung, Verarbeitung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln stehen Unternehmen immer vor Herausforderungen hinsichtlich Sicherheit, Hygiene und Qualität. Mit individuellen Sachverständigenleistungen begleiten wir ihre Prozesse.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Deklarationsprüfung, Verkehrsfähigkeitsprüfung und Einlistungsgutachten
  • Internationale Kennzeichnungsprüfung für Lebensmittel
  • Amtliche Gegenproben nach §43 LFGB
  • Krisenmanagement

Gutachten Flaschen mit Öl in einer Fabrik

Sachverständigen-
leistungen im Detail

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der komplexen lebensmittelrechtlichen Anforderungen, die eine Vielzahl von nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Leitsätzen und Empfehlungen an Sie stellen, mit spezifischen Analytik- und Beratungsleistungen unserer hochqualifizierten Sachverständigen. Die individuellen Leistungspakete für Lebensmittelhygiene und -sicherheit können je nach Anforderung Verkehrsfähigkeitsgutachten, Konformitätsprüfungen oder Kennzeichnungs- und Deklarationsprüfungen umfassen. Darüber hinaus erstellen unsere freundlichen Expertinnen und Experten Gutachten, amtliche Gegenproben nach §43 LFGB und unterstützen Sie bei Bedarf mit zielgerichtetem Krisenmanagement. 

Deklarations-, Verkehrsfähigkeitsprüfungen und Einlistungsgutachten für Lebensmittel

Wer Lebensmittel und andere Produkte in den Verkehr bringt, unterliegt vielen nationalen, europäischen und internationalen Regelungen. Unsere staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker sind anerkannte Fachleute und kennen sich bestens in der komplizierten Vielfalt aus Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen, Leitlinien und Empfehlungen aus. Ob in Fragen der Kennzeichnung oder Verkehrsfähigkeit – wir beraten Sie kompetent und zuverlässig.

Neben der Sicherstellung der Verkehrsfähigkeit des Produktes ist auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften essentiell. Bei uns bieten wir Ihnen alles aus einer Hand, so dass Sie eine vollständige Marktfähigkeit für Ihr Produkt erreichen.

 

Lebensmittelinformationsverordnung

Ein Meilenstein für die Harmonisierung der Lebensmittelkennzeichnung in Europa ist die Lebensmittelinformationsverordnung (EG) 1169/2011. Sie regelt die Kennzeichnung der Lebensmittel in allen EU-Mitgliedsstaaten. Trotz dieser Vereinfachung stellt diese Verordnung auch neue Herausforderungen an Sie.

Wir unterstützen Sie gerne diese Anforderungen korrekt umzusetzen. Eine Hilfestellung bietet Ihnen dabei auch der Fragen und Antworten-Katalog mit Auslegungshinweisen der EU-Kommission.

Internationale Kennzeichnungsprüfung für Lebensmittel

2022 wurden Lebensmittel mit einem Wert von 70 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert. Wenn auch Sie Ihre Produkte am internationalem Markt platzieren, ist die Einhaltung der richtigen Kennzeichnung eine große Herausforderung. Jede einzelne rechtliche Vorschrift für alle Zielländer zu kennen, bedarf eines großen Netzwerkes. Dafür bieten wir Ihnen die Lösung. Beauftragen Sie uns für Ihre Food Label Checks!

Wir bearbeiten Kennzeichnungsprüfungen für folgende Länder

  • EU Länder (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande,
  • Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern)
  • Großbritannien (UK), Schweiz, Norwegen, Moldawien, Montenegro, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Türkei
  • China (via ALS Shanghai), Japan, Indien
  • Australien, Neuseeland
  • Süd- und Zentralamerikanische Länder (Brasilien, Argentinien, Mexico)
  • USA, Kanada 
  • Ukraine, Belarus, Armenien, Kasachstan - Südafrika – Israel
  • Andere Länder (Golfstaaten, Jemen, Hong Kong) auf Anfrage

Sollten Sie eine Kennzeichnungsprüfung oder Übersetzung für weitere Länder benötigen, rufen Sie uns einfach an, weitere können wir Ihnen nach Rücksprache anbieten.

Übersetzungen und Kennzeichnungsprüfungen

Durch die internationale Aufstellung unseres Unternehmens verfügen wir über ein breites Netzwerk und bietet Ihnen ein umfangreiches Spektrum an lebensmittelrechtlichen Dienstleistungen europa- und weltweit. Versierte Fachleute übersetzen die Kennzeichnungstexte für Sie in die gewünschte Sprache und prüfen diese auf Konformität mit dem Lebensmittelrecht des jeweiligen Bestimmungslandes. Wir übernehmen somit den organisatorischen Aufwand für Sie, der bei der Prüfung der Kennzeichnung für mehrere Bestimmungsländer entsteht. Wir übermitteln Ihnen leicht verständliche, gut umsetzbare Korrekturvorschläge für Ihre Kennzeichnung. Auf Wunsch erstellen wir auch Ihre Lebensmittelkennzeichnung auf Basis der Produktspezifikation. Des Weiteren unterstützen wir Sie gerne bei der Beantwortung Ihrer lebensmittelrechtlichen Fragestellungen oder der Übersetzung von Produktspezifikationen – Themen, mit denen Sie sich im Rahmen der Globalisierung des Lebensmittelmarktes sicher immer häufiger beschäftigen.

Selbstverständlich bietet wir Ihnen auch ein breites Spektrum an chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen als auch Verkehrsfähigkeitsprüfungen für Ihre Produkte.

Amtliche Gegenproben nach §43 LFGB

Profitieren Sie von unserer großen Anzahl an Experten, die eine Zulassung als Sachverständige für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) besitzen. Dies bezieht sich auf chemische, chemisch-physikalische, molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln.

Unsere Fachleute untersuchen und bewerten zeitnah Ihre Gegen- oder Zweitprobe und geben Ihnen so Handlungssicherheit für Ihr weiteres Vorgehen. Unser Ziel ist es, mit Handlungskonzepten die Produktsicherheit zu gewährleisten und möglichen Schaden von Ihrer Marke abzuwenden.

Zum Hintergrund: Bei amtlichen Kontrollen von Lebensmittelproduzenten oder -händlern werden Lebensmittelproben genommen und in einem amtlichen Laboratorium analysiert. Der  Lebensmittelkontrolleur ist verpflichtet, entweder einen Teil der Probe vor Ort zurückzulassen oder, falls dies nicht möglich ist, eine zweite Probe zu nehmen und sie dem Produzenten auszuhändigen. Auf diese Weise können Lebensmittel oder Rohwaren in einem privaten Laboratorium vom hierfür zugelassenen Gegenprobensachverständigen gegengeprüft werden.

Krisenmanagement für die Lebensmittelbranche

Wir unterstützen Sie, falls es in Ihrem Unternehmen zu einem Krisenfall kommt: Sollten die Ergebnisse Ihrer Lebensmittelproben einmal Abweichungen in Qualität oder Sicherheit ergeben, stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung. Sie besitzen langjährige Erfahrung im Umgang mit Krisensituationen und beraten Sie neutral und unabhängig, so dass Sie schnellstmöglich handlungsfähig sind.

Wir übernehmen die Begutachtung im Schadensfall: Sollte es beispielsweise durch einen Brand, Wassereinbruch oder auch Schädlingsbefall in Ihrem Betrieb zum Produktionsstopp kommen, sind unsere Lebensmittelfachleute gern bei Ihnen vor Ort, um eine fundierte Schadensbegutachtung durchzuführen. Hieraus leiten wir für Sie ein individuelles Handlungskonzept ab, damit Sie so schnell wie möglich wieder sichere, qualitativ einwandfreie Lebensmittel produzieren und in Verkehr bringen können.