Unsere Leistung
Profitieren Sie von unserer großen Anzahl an Experten, die eine Zulassung als Sachverständige für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) besitzen. Dies bezieht sich auf chemische, chemisch-physikalische, molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln.
Unsere Fachleute untersuchen und bewerten zeitnah Ihre Gegen- oder Zweitprobe und geben Ihnen so Handlungssicherheit für Ihr weiteres Vorgehen. Unser Ziel ist es, mit Handlungskonzepten die Produktsicherheit zu gewährleisten und möglichen Schaden von Ihrer Marke abzuwenden.
Zum Hintergrund: Bei amtlichen Kontrollen von Lebensmittelproduzenten oder -händlern werden Lebensmittelproben genommen und in einem amtlichen Laboratorium analysiert. Der Lebensmittelkontrolleur ist verpflichtet, entweder einen Teil der Probe vor Ort zurückzulassen oder, falls dies nicht möglich ist, eine zweite Probe zu nehmen und sie dem Produzenten auszuhändigen. Auf diese Weise können Lebensmittel oder Rohwaren in einem privaten Laboratorium vom hierfür zugelassenen Gegenprobensachverständigen gegengeprüft werden.