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EU-Kosmetik-Verordnung 1223/ 2009 für kosmetische Mittel

Die sogenannte EU-Kosmetik-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) ist seit ihrem Inkrafttreten in allen Ländern der Europäischen Union gültig. Alle EU-weit in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel müssen also diesem Regelwerk entsprechen. Seit 2015 ist auch die Schweizer Rechtsprechung mit der EU-Kosmetik-Verordnung harmonisiert.

Insgesamt 40 Artikel und zehn Anhänge regeln umfassend die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit von Kosmetik. Ziel des Verordnungstextes ist die Erhöhung der Sicherheit kosmetischer Produkte bei gleichzeitiger Stärkung der Verantwortung des Herstellers.

Die Verordnung regelt unter anderem folgende Punkte:

  • Verwendungsverbot bestimmter Substanzen
  • Eingeschränkt zugelassene Stoffe
  • Regelungen zu Farbstoffen, Konservierungsstoffen und UV-Filtern
  • Kennzeichnungselemente kosmetischer Mittel
  • Bereithaltung bestimmter produktspezifischer Unterlagen (z. B. Sicherheitsbewertung)
  • Mitteilungspflichten und Berichtspflichten des Herstellers
  • Spezifische Regelungen für den Einsatz von Nanomaterialien
  • Nachweis von Werbeaussagen
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis (GMP)
  • Unser Expertenteam kennt die Gesetzestexte.

Beratung und Gutachten

Kosmetik

Amtliche Gegenproben

Um Ihnen schnellstmögliche Handlungssicherheit zu geben, untersuchen wir zeitnah Ihre amtliche Gegen- beziehungsweise Zweitprobe.

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Kosmetik

Deutsche Kosmetik-Verordnung

Umfassende Beratung rund um die deutsche Kosmetik-Verordnung.

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Kosmetik

EU-Kosmetik-Verordnung

Beratung rund um die EU-Kosmetik-Verordnung. Unsere Experten kennen die Gesetzestexte. 

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Kosmetische Verpackungen

Fertigverpackungsverordnung

Beratung und Prüfung für kosmetischen Mitte gemäß der Fertigverpackungsverordnung. 

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Kosmetik

LFGB

Beratung und Gutachten rund um das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) für kosmetische Mittel.

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Pipette mit einem Kosmetischen Produkt, Gel | Kosmetik

Kennzeichnung und Wirkaussagen

Bratung zur Kennzeichnungsprüfung, Prüfung von Wirkaussagen und Erstellung der notwendigen Gutachten für Ihre kosmetischen Mittel.

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Produkte

Verkehrsfähigkeit und Konformität

Für das erstmalige Inverkehrbringen Ihrer kosmetischen Produkten, unterstützen wir Sie bei den Mitteilungs- und Berichtspflichten, die Bereithaltung von Unterlagen oder die Durchführung bestimmter analytischer Tests.

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Kosmetik

Werbeaussagen zu Kosmetik

Ein kosmetisches Mittel muss halten, was es verspricht. Wir Beraten Sie umfassend rund um die Werbeaussagen zu kosmetischen Mitteln.

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