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Auditierung zur GMP / cGMP-Kosmetik

GMP / cGMP bedeutet „Good Manufacturing Practice“ beziehungsweise “Gute Herstellungspraxis”. Sie beschreibt Richtlinien zur Qualitätssicherung von Produktionsabläufen und der Produktionsumgebung, unter anderem für die Produktion von kosmetischen Mitteln. Sie beinhaltet die praktische Entwicklung und Umsetzung der Qualitätssicherung.

Die Anforderung einer GMP / cGMP-Kosmetik-gerechten Herstellung von kosmetischen Produkten ist bereits seit vielen Jahren in der kosmetischen Industrie verankert. Sie sichert die gleichbleibende Qualität und somit auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit Ihrer Produkte. Oberstes Ziel ist die Sicherheit von kosmetischen Produkten, die an den Verbraucher abgegeben werden.
 
Kosmetik

Unsere Leistungen

 

GMP / cGMP und EU-Kosmetik-Verordnung

Rechtliche Verpflichtung für Kosmetikhersteller

Die EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 fordert die Herstellung kosmetischer Mittel in Einklang mit der Guten Herstellungspraxis – GMP / cGMP-Kosmetik (Artikel 8). Die Norm DIN EN ISO 22716 (Leitfaden zur Guten Herstellungspraxis) im Amtsblatt der Europäischen Union ist dabei sowohl auf nationaler als auch EU-Ebene als zentrale Leitlinie anzusehen.
Im Rahmen der Produktinformationsdatei (PID), die für jedes in Verkehr gebrachte Produkt zu erstellen ist, ist ebenfalls eine Erklärung zur Einhaltung der Guten Herstellungspraxis anzugeben (Artikel 11 der EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009).

Die Einhaltung der Grundsätze der Guten Herstellungspraxis ist somit für alle Kosmetikhersteller (verantwortliche Person) rechtlich verpflichtend. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind dazu angehalten, die Einhaltung der Grundsätze zur Guten Herstellungspraxis bei den jeweiligen Herstellern bzw. verantwortlichen Personen zu überwachen (Artikel 22).
 
  • Erstbegehung und Auditierung der Produktionsstätte
  • Überprüfung und Kontrolle eines bestehenden GMP-Konzeptes
  • Beratung zu Fragen rund um das Thema GMP / cGMP-konforme Herstellung
  • Beratung zur DIN EN ISO 22716
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Prüfung und Beratung zur Betriebshygiene

Weitere Leistungen:

  • Erstellung der Produktinformationsdatei (PID)
  • Analytische Prüfungen Ihres Endprodukts
  • Prüfung von Rohstoffen und Packmaterialien
  • ALS Prüfsiegel als Zeichen überdurchschnittlicher Sicherheits- und Qualitätsstandards

 

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