Weiter zum nächsten Schritt

Fordern Sie ein Angebot an, und wir werden Ihnen umgehend antworten.

Arbeitsschutz sichern durch Gefahrstoffmessungen in der Luft

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten durch den Arbeitgeber.

Mit Arbeitsbereichsanalysen, der messtechnischen Ermittlung von Gefahrstoffkonzentrationen in der Luft und mit fundierten Gefährdungsbeurteilungen sind wir Ihr Partner bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Für den Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Unsere Messstelle ist nach §7 Abs. 10 der GefStoffV akkreditiert und erfüllt damit höchste gesetzliche Anforderungen und Auflagen gemäß DIN EN ISO/IEC 17025. Unsere Ingenieure und Messtechniker verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahrstoffen sowie gesundheitsgefährdenden Umgebungseinflüssen in der Luft von Arbeitsbereichen. Wir führen für Sie sowohl Arbeitsbereichsanalysen und Kontrollmessungen gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 402, als auch orientierende Messungen über bestimmte Gefahrstoffkonzentrationen durch.
 
Messstelle

Unsere Leistungen

  • validierte Probenahme- und Analysenverfahren, unter anderem IFA, DFG, NIOSH, OSHA
  • vergleichbare Ergebnisse, die von Aufsichtsbehörden und betrieblichen Versicherungsträgern anerkannt werden
  • Arbeitsplatzmessungen gemäß § 7 Abs. 10 der GefStoffV
  • Ermittlung von Stäuben (A-Staub, E-Staub) und Staubinhaltsstoffen wie Metallverbindungen und Quarz
  • Ermittlung von anorganischen Gasen und Dämpfen wie Säuren, Ammoniak, Fluoride, Fluorwasserstoff
  • Ermittlung von organischen Gasen und Dämpfen wie Lösemittel, Alkohole, flüchtige aromatische und halogenierte Kohlenwasserstoffe und Formaldehyd
  • Ermittlung von ausgewählten Parametern mit hohem analytischen Aufwand wie Isocyanate, Dieselmotoremissionen
 

Anerkannt von Behörden und Versicherungen

Mit diesen Voraussetzungen werden die Ergebnisse und Bewertungen sowohl intern - zum Beispiel von Ihrem Betriebsrat - sowie extern von Behörden und Unfallversicherungsträgern anerkannt.

Expositionsmessungen: Wirksamkeitskontrolle technischer Schutzmaßnahmen

In Ergänzung zu Informationen aus anderen Quellen bilden Expositionsmessungen häufig einen wesentlichen Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 6, Abs. 1 GefStoffV. Expositionsmessungen sind ebenfalls für die nach § 7, Abs. 7 GefStoffV geforderte Wirksamkeitskontrolle technischer Schutzmaßnahmen geeignet, die spätestens alle drei Jahre zu erfolgen hat.