Unsere Leistungen
- validierte Probenahme- und Analysenverfahren, unter anderem IFA, DFG, NIOSH, OSHA
- vergleichbare Ergebnisse, die von Aufsichtsbehörden und betrieblichen Versicherungsträgern anerkannt werden
- Arbeitsplatzmessungen gemäß § 7 Abs. 10 der GefStoffV
- Ermittlung von Stäuben (A-Staub, E-Staub) und Staubinhaltsstoffen wie Metallverbindungen und Quarz
- Ermittlung von anorganischen Gasen und Dämpfen wie Säuren, Ammoniak, Fluoride, Fluorwasserstoff
- Ermittlung von organischen Gasen und Dämpfen wie Lösemittel, Alkohole, flüchtige aromatische und halogenierte Kohlenwasserstoffe und Formaldehyd
- Ermittlung von ausgewählten Parametern mit hohem analytischen Aufwand wie Isocyanate, Dieselmotoremissionen
Anerkannt von Behörden und Versicherungen
Mit diesen Voraussetzungen werden die Ergebnisse und Bewertungen sowohl intern - zum Beispiel von Ihrem Betriebsrat - sowie extern von Behörden und Unfallversicherungsträgern anerkannt.
Expositionsmessungen: Wirksamkeitskontrolle technischer Schutzmaßnahmen
In Ergänzung zu Informationen aus anderen Quellen bilden Expositionsmessungen häufig einen wesentlichen Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 6, Abs. 1 GefStoffV. Expositionsmessungen sind ebenfalls für die nach § 7, Abs. 7 GefStoffV geforderte Wirksamkeitskontrolle technischer Schutzmaßnahmen geeignet, die spätestens alle drei Jahre zu erfolgen hat.