Unsere Leistungen
- Einbauberatung und Hilfe bei der Auswahl geeigneter Messeinrichtungen
- Prüfung des ordnungsgemäßen Einbaus der Emissionsmesseinrichtungen und Erstellung der Einbaubescheinigung
- Erstmalige und wiederkehrende Funktionsprüfung bzw. Kalibrierung der Messeinrichtungen
Wir beraten Sie bei der Auswahl der AMS und unterstützen sie bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Qualitätssicherungsstufen (QAL). Als zugelassene Messstelle gemäß § 29b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellt ALS Ihnen vor Inbetriebnahme der Emissionsmesseinrichtung die Einbaubescheinigung aus, führt die jährliche Funktionsprüfung (AST) sowie wiederkehrend alle drei Jahre eine Kalibrierung (QAL2) durch.
Unser Angebot gilt ebenso für Temperaturmesseinrichtungen zur Überwachung der Verbrennungsbedingungen, wie die Mindesttemperatur in der Nachbrennzone. Durch den wiederkehrenden Abgleich Ihrer Messwerte mit denen der Referenzverfahren erhalten Sie verlässliche Messwerte.