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Qualitätssicherung durch Prüfung und Kalibrierung

Betreiber von Industrieanlagen verfügen häufig über kontinuierliche Messeinrichtungen, um die Einhaltung vorgeschriebener Emissionsgrenzwerte stets im Blick zu behalten.
Für Ihre Qualitätssicherung überprüfen wir, ob Ihre Messgeräte den Anforderungen genügen und Ihre Messwerte verlässlich sind.

Betreiber von Emissionen verursachenden Industrieanlagen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten und sind zum Nachweis darüber verpflichtet. Überschreiten die Emissionen bestimmte Grenzwerte, ist eine kontinuierliche Überwachung mit zertifizierten und in Deutschland bekannt gegebenen automatischen Messeinrichtungen (AMS) erforderlich.
 
Messstelle

Unsere Leistungen

  • Einbauberatung und Hilfe bei der Auswahl geeigneter Messeinrichtungen
  • Prüfung des ordnungsgemäßen Einbaus der Emissionsmesseinrichtungen und Erstellung der Einbaubescheinigung
  • Erstmalige und wiederkehrende Funktionsprüfung bzw. Kalibrierung der Messeinrichtungen
   
Wir beraten Sie bei der Auswahl der AMS und unterstützen sie bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Qualitätssicherungsstufen (QAL). Als zugelassene Messstelle gemäß § 29b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellt ALS Ihnen vor Inbetriebnahme der Emissionsmesseinrichtung die Einbaubescheinigung aus, führt die jährliche Funktionsprüfung (AST) sowie wiederkehrend alle drei Jahre eine Kalibrierung (QAL2) durch.

Unser Angebot gilt ebenso für Temperaturmesseinrichtungen zur Überwachung der Verbrennungsbedingungen, wie die Mindesttemperatur in der Nachbrennzone. Durch den wiederkehrenden Abgleich Ihrer Messwerte mit denen der Referenzverfahren erhalten Sie verlässliche Messwerte.