Neue EU-Regelungen zu Mykotoxinen in Getreideprodukten: Was Sie dazu wissen müssen!

Die Europäische Union hat in diesem Jahr zwei wichtige Änderungsverordnungen zur Begrenzung von Mykotoxinen in Getreideprodukten erlassen.Mit der Verordnung (EU) 2024/1022 für Deoxynivalenol (DON) und der Verordnung (EU) 2024/1038 für T-2 und HT-2 Toxin, die integraler Bestandteil der Europäischen Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 werden, legt die EU abermalig verbindliche Höchstgehalte für Mykotoxine fest. Unser Expertinnen und Experten für Lebensmittelanalytik haben für Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen Höchstgehalten recherchiert und hier zusammengefasst.

Food | Lebensmittelkontaminanten | Verschiedene Getreideprodukte
27 AUG 2024 ALS Germany

Neue Regelungen für Deoxynivalenol (DON) in Lebensmitteln

Food |Eine Person trägt eine Gesichtsmaske und hält ein Backwerk in einer Papiertüte.

Bereits im November 2023 wurde mit einem Rundschreiben angekündigt, dass die Höchstgehalte für Deoxynivalenol (DON) in Lebensmitteln überarbeitet wurden. Die neue Verordnung (EU) 2024/1022, veröffentlicht am 8. April 2024, senkt die Grenzwerte für DON in verschiedenen Getreideprodukten. Diese Regelung gilt für alle Verarbeitungsstufen und verlangt von Herstellern, dass sie die entsprechenden Höchstgehalte in ihren Endprodukten einhalten.

Einführung von verbindlichen Höchstgehalten für T-2 und HT-2 Toxinen

T-2 und HT-2

Bisher gab es gemäß der Empfehlung der Kommission 2013/165/EU vom 27. März 2013 nur Richtwerte („indicative levels“) für die Mykotoxine T-2 und HT-2 in Getreideprodukten. Mit der am 10. April 2024 veröffentlichten neuen Verordnung (EU) 2024/1038, wurden nun verbindliche Höchstgehalte eingeführt.

Die Verordnung legt spezifische Höchstgehalte für unterschiedliche Getreidearten fest. So beträgt zum Beispiel der zulässige Höchstgehalt für unverarbeiteten Hafer 1250 µg/kg, während für Haferprodukte wie Haferflocken ein Wert von 100 µg/kg gilt. Für unverarbeitetes Getreide liegt der Höchstgehalt bei 50 µg/kg. Besondere Regelungen gibt es auch für Braugerste, Mais und Hartweizen.

Verschärfte Bestimmungen für Babynahrung

Neben den allgemeinen Lebensmitteln wurden auch spezielle Höchstgehalte für Babynahrung wie Beikost, Getreidebeikost und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke festgelegt. Damit gelten besonders strenge Grenzwerte von 10 µg/kg.

Unsere passgenauen Analysemethoden für wechselnde Anforderungen 

Um den wechselnden Leistungsanforderungen gerecht zu werden, haben wir bereits eine Multimethode für Mykotoxine in bestimmten Lebensmittelmatrices etabliert.

  • Aflatoxin B1, B2, G1 und G2 und deren Summe
  • Ochratoxin A (OTA)
  • Deoxynivalenol (DON)
  • Zearalenon (ZEA)
  • Fumonisin B1 und B2 und deren Summe
  • Citrinin

Zudem erfassen wir mittels unserer Multi-Mykotoxin-Methode noch:

  • T-2 und HT-2 Toxin
  • Alternaria-Toxine: ALT, AOH, AME, TEN, TEA
  • 15-Ac-DON, 3-Ac-DON
  • Fusarenon X (FX)
  • Nivalenol (NIV)
  • alpha- und beta-Zearalenol
  • Fumonisin B3
  • Enniatin A, A1, B und B1
  • CPA, Mycophenolsäure, Penicillinsäure, Penitrem A, Roquefortin C
  • Sterigmatocystin

Zusätzlich bieten unsere Expertinnen und Experten auch Einzelmethoden für die Analytik der in der Verordnung (EU) 2023/915 geregelten Mykotoxine Aflatoxin M1, Patulin und Ergotalkaloide an.

Verpflichtung zur Datenerhebung und Berichterstattung

Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligten, regelmäßig Daten über T-2 und HT-2 Toxin in Haferprodukten an die EFSA zu übermitteln. Bis 2028 müssen Maßnahmen zur Reduzierung dieser Toxine dokumentiert und berichtet werden.

Diese neuen Regelungen sind seit dem 1. Juli 2024 verbindlich. Produkte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, dürfen jedoch bis zum Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum weiter vertrieben werden.