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Bei Herstellung, Verarbeitung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln stehen Unternehmen immer vor Herausforderungen hinsichtlich Sicherheit, Hygiene und Qualität. Mit individuellen Sachverständigenleistungen begleiten wir ihre Prozesse.
Unsere Leistungen im Überblick:
Wer Lebensmittel und andere Produkte in den Verkehr bringt, unterliegt vielen nationalen, europäischen und internationalen Regelungen. Unsere staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker sind anerkannte Fachleute und kennen sich bestens in der komplizierten Vielfalt aus Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen, Leitlinien und Empfehlungen aus. Ob in Fragen der Kennzeichnung oder Verkehrsfähigkeit – wir beraten Sie kompetent und zuverlässig.
Neben der Sicherstellung der Verkehrsfähigkeit des Produktes ist auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften essentiell. Bei uns bieten wir Ihnen alles aus einer Hand, so dass Sie eine vollständige Marktfähigkeit für Ihr Produkt erreichen.
2022 wurden Lebensmittel mit einem Wert von 70 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert. Wenn auch Sie Ihre Produkte am internationalem Markt platzieren, ist die Einhaltung der richtigen Kennzeichnung eine große Herausforderung. Jede einzelne rechtliche Vorschrift für alle Zielländer zu kennen, bedarf eines großen Netzwerkes. Dafür bieten wir Ihnen die Lösung. Beauftragen Sie uns für Ihre Food Label Checks!
Sollten Sie eine Kennzeichnungsprüfung oder Übersetzung für weitere Länder benötigen, rufen Sie uns einfach an, weitere können wir Ihnen nach Rücksprache anbieten.
Durch die internationale Aufstellung unseres Unternehmens verfügen wir über ein breites Netzwerk und bietet Ihnen ein umfangreiches Spektrum an lebensmittelrechtlichen Dienstleistungen europa- und weltweit. Versierte Fachleute übersetzen die Kennzeichnungstexte für Sie in die gewünschte Sprache und prüfen diese auf Konformität mit dem Lebensmittelrecht des jeweiligen Bestimmungslandes. Wir übernehmen somit den organisatorischen Aufwand für Sie, der bei der Prüfung der Kennzeichnung für mehrere Bestimmungsländer entsteht. Wir übermitteln Ihnen leicht verständliche, gut umsetzbare Korrekturvorschläge für Ihre Kennzeichnung. Auf Wunsch erstellen wir auch Ihre Lebensmittelkennzeichnung auf Basis der Produktspezifikation. Des Weiteren unterstützen wir Sie gerne bei der Beantwortung Ihrer lebensmittelrechtlichen Fragestellungen oder der Übersetzung von Produktspezifikationen – Themen, mit denen Sie sich im Rahmen der Globalisierung des Lebensmittelmarktes sicher immer häufiger beschäftigen.
Selbstverständlich bietet wir Ihnen auch ein breites Spektrum an chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen als auch Verkehrsfähigkeitsprüfungen für Ihre Produkte.
Profitieren Sie von unserer großen Anzahl an Experten, die eine Zulassung als Sachverständige für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) besitzen. Dies bezieht sich auf chemische, chemisch-physikalische, molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln.
Unsere Fachleute untersuchen und bewerten zeitnah Ihre Gegen- oder Zweitprobe und geben Ihnen so Handlungssicherheit für Ihr weiteres Vorgehen. Unser Ziel ist es, mit Handlungskonzepten die Produktsicherheit zu gewährleisten und möglichen Schaden von Ihrer Marke abzuwenden.
Zum Hintergrund: Bei amtlichen Kontrollen von Lebensmittelproduzenten oder -händlern werden Lebensmittelproben genommen und in einem amtlichen Laboratorium analysiert. Der Lebensmittelkontrolleur ist verpflichtet, entweder einen Teil der Probe vor Ort zurückzulassen oder, falls dies nicht möglich ist, eine zweite Probe zu nehmen und sie dem Produzenten auszuhändigen. Auf diese Weise können Lebensmittel oder Rohwaren in einem privaten Laboratorium vom hierfür zugelassenen Gegenprobensachverständigen gegengeprüft werden.
Wir unterstützen Sie, falls es in Ihrem Unternehmen zu einem Krisenfall kommt: Sollten die Ergebnisse Ihrer Lebensmittelproben einmal Abweichungen in Qualität oder Sicherheit ergeben, stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung. Sie besitzen langjährige Erfahrung im Umgang mit Krisensituationen und beraten Sie neutral und unabhängig, so dass Sie schnellstmöglich handlungsfähig sind.
Wir übernehmen die Begutachtung im Schadensfall: Sollte es beispielsweise durch einen Brand, Wassereinbruch oder auch Schädlingsbefall in Ihrem Betrieb zum Produktionsstopp kommen, sind unsere Lebensmittelfachleute gern bei Ihnen vor Ort, um eine fundierte Schadensbegutachtung durchzuführen. Hieraus leiten wir für Sie ein individuelles Handlungskonzept ab, damit Sie so schnell wie möglich wieder sichere, qualitativ einwandfreie Lebensmittel produzieren und in Verkehr bringen können.