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Amtliche Gegenproben nach §43 LFGB

Unsere Leistung

 

Profitieren Sie von unserer großen Anzahl an Experten, die eine Zulassung als Sachverständige für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) besitzen. Dies bezieht sich auf chemische, chemisch-physikalische, molekularbiologische und mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln.

Unsere Fachleute untersuchen und bewerten zeitnah Ihre Gegen- oder Zweitprobe und geben Ihnen so Handlungssicherheit für Ihr weiteres Vorgehen. Unser Ziel ist es, mit Handlungskonzepten die Produktsicherheit zu gewährleisten und möglichen Schaden von Ihrer Marke abzuwenden.

Zum Hintergrund: Bei amtlichen Kontrollen von Lebensmittelproduzenten oder -händlern werden Lebensmittelproben genommen und in einem amtlichen Laboratorium analysiert. Der  Lebensmittelkontrolleur ist verpflichtet, entweder einen Teil der Probe vor Ort zurückzulassen oder, falls dies nicht möglich ist, eine zweite Probe zu nehmen und sie dem Produzenten auszuhändigen. Auf diese Weise können Lebensmittel oder Rohwaren in einem privaten Laboratorium vom hierfür zugelassenen Gegenprobensachverständigen gegengeprüft werden.

Unsere Leistungen im Detail

Food

Kennzeichnungsprüfung

Ihre Experten für internationale Kennzeichnungsprüfung für Lebensmittel.

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Deklarationsprüfung

Unsere Leistungen zu Deklarations-, Verkehrsfähigkeitsprüfungen und Einlistungsgutachten für Lebensmittel

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Krisenmanagement

Krisenmanagement für die Lebensmittelbranche. Wir unterstützen Sie, falls es in Ihrem Unternehmen zu einem Kriegsfall kommt. 

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Amtliche Gegenprobe

Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben im Sinne des §43 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

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