Als Fremdkörper in Lebensmitteln werden physikalische Festkörper benannt, die nicht Bestandteil der Rezeptur sind und sensorisch erkannt werden können.
Beispiele sind Metallteile, Holz- oder Glassplitter, Textilstücke, Haare, Kunststoffpartikel, Zigarettenstummel, Tabletten, Lackpartikel, Insekten- und andere Tierfragmente. Fremdkörper können erntebedingt in Rohstoffen enthalten sein, aber auch im Verlauf des weiteren Herstellungsprozesses, bei Lagerung oder Transport in Lebensmittel eingetragen werden. Auch ein Eintrag im Handel oder bei der Zubereitung ist möglich. Je nach Beschaffenheit können Fremdkörper eine physikalische Gefahr („Hazard“) darstellen. Nicht immer ist die Art eines Fremdkörpers und dessen Herkunft auf Anhieb ersichtlich. Um weitere Informationen zu gewinnen, Quellen zu identifizieren oder auszuschließen, ist eine Untersuchung mittels Laboranalytik hilfreich.
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